Zum Inhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Maklerleistungen · Stand: 12. September 2026

Gewerbeimmobilien · Nachweis · Vermittlung

MAST, Technische Immobilien- & Projektberatung, Bochum, nachfolgend „MAST“

1. Geltungsbereich und Abschluss des Maklervertrages

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Maklerverträge zwischen MAST und dem Kunden in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Kunde im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person, mit der MAST einen Maklervertrag schließt, gleich ob als Auftraggeber (insbesondere Verkäufer oder Vermieter) oder als Interessent (insbesondere Käufer oder Mieter).

1.2 Ein Maklervertrag kann durch ausdrückliche Vereinbarung, insbesondere per Brief oder E-Mail, oder durch Inanspruchnahme der Maklertätigkeit zustande kommen, etwa durch die Verwendung eines von MAST erstellten oder übermittelten Objektangebotes bzw. Exposés.

1.3 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn MAST deren Geltung ausdrücklich schriftlich anerkennt.

1.4 Soweit MAST neben Maklerleistungen weitere Dienstleistungen erbringt, werden diese gegebenenfalls einzelvertraglich geregelt und gesondert abgerechnet.

1.5 Soweit diese AGB eine schriftliche Mitteilung verlangen, kann diese – soweit gesetzlich zulässig – auch per E-Mail erfolgen.

2. Gegenstand der Maklertätigkeit

2.1 Gegenstand der Maklertätigkeit ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss und/oder die Vermittlung von Verträgen über bebaute oder unbebaute Immobilien, insbesondere Industrie- und Gewerbeimmobilien sowie Büro-, Lager-, Logistik-, Produktions- und Verkaufsflächen und Renditeobjekte.

2.2 Hauptverträge im Sinne dieser AGB können insbesondere Kauf-, Miet-, Pacht-, Unternehmensanteils- oder Erbbaurechtsverträge sowie wirtschaftlich gleichwertige Verträge sein.

2.3 MAST schuldet im Rahmen der Maklertätigkeit nicht den tatsächlichen Abschluss oder die Durchführung eines Hauptvertrages.

3. Objektangebote, Exposés und Angaben Dritter

3.1 Objektangebote und Exposés von MAST werden mit Sorgfalt zusammengestellt und beruhen regelmäßig auf Angaben des Verkäufers, Vermieters, Eigentümers oder sonstiger Dritter. MAST ist grundsätzlich nicht verpflichtet, diese Angaben eigenständig auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

3.2 Für die Richtigkeit und Vollständigkeit solcher von Dritten stammenden Angaben übernimmt MAST keine Haftung, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von MAST vorliegen. Die Regelungen zur Haftung in Ziffer 13 bleiben unberührt.

3.3 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum sowie Zwischenverkauf, Zwischenvermietung und Zwischenverpachtung bleiben vorbehalten.

3.4 Objektunterlagen und Exposés dienen der Information über das angebotene Objekt und ersetzen keine eigene rechtliche, technische, wirtschaftliche oder sonstige Prüfung durch den Kunden. Zusicherungen oder Garantien sind damit nicht verbunden, soweit MAST sie nicht ausdrücklich als solche erklärt.

4. Vorkenntnis des Kunden

4.1 Ist dem Kunden das von MAST nachgewiesene Objekt oder die nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss des Hauptvertrages bereits bekannt, hat der Kunde MAST dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung soll den Zeitpunkt und die Herkunft der Vorkenntnis erkennen lassen.

4.2 Eine Vorkenntnis schließt einen Provisionsanspruch nicht aus, wenn die Maklertätigkeit von MAST für den Abschluss des Hauptvertrages mitursächlich geworden ist.

5. Vertraulichkeit und Weitergabe von Informationen

5.1 Sämtliche Angebote, Exposés, Unterlagen, Kontaktdaten und sonstigen schriftlich oder mündlich übermittelten Informationen von MAST sind ausschließlich für den jeweiligen Kunden bestimmt und vertraulich zu behandeln.

5.2 Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von MAST zulässig.

5.3 Gibt der Kunde Informationen von MAST unbefugt vollständig oder teilweise an einen Dritten weiter und kommt aufgrund dieser Weitergabe ein Hauptvertrag zustande, schuldet der Kunde MAST die Provision, die nach der mit ihm getroffenen Provisionsvereinbarung angefallen wäre, wenn der Kunde den Hauptvertrag selbst abgeschlossen hätte. Weitergehende Schadensersatzansprüche wegen der unbefugten Weitergabe bleiben unberührt.

6. Entstehen und Fälligkeit des Provisionsanspruchs

6.1 Soweit im konkreten Maklerauftrag oder in einer gesonderten Provisionsvereinbarung nichts Abweichendes vereinbart wurde, entsteht der Provisionsanspruch von MAST mit rechtswirksamem Abschluss des infolge des Nachweises und/oder der Vermittlungstätigkeit von MAST zustande gekommenen Hauptvertrages. Es genügt, dass die Tätigkeit von MAST für den Vertragsabschluss mitursächlich war.

6.2 Der Provisionsanspruch kann auch entstehen, wenn der Hauptvertrag erst nach Beendigung des Maklervertrages abgeschlossen wird.

6.3 Wird der Hauptvertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen, bleibt der Provisionsanspruch unberührt, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem nachgewiesenen oder vermittelten Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich davon abweicht.

6.4 Kommt infolge der Tätigkeit von MAST anstelle des ursprünglich vorgesehenen Hauptvertrages ein wirtschaftlich abweichendes Geschäft zustande, insbesondere ein Mietvertrag anstelle eines Kaufvertrages, ein Kaufvertrag anstelle eines Mietvertrages oder ein Share Deal anstelle eines Asset Deals, richtet sich ein etwaiger Provisionsanspruch nach der für diesen Fall getroffenen individuellen Vereinbarung. Eine automatische Übertragung der ursprünglich vereinbarten Provisionsberechnung findet nur statt, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

6.5 Der Eintritt einer auflösenden Bedingung, die Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts oder eine einvernehmliche Aufhebung des Hauptvertrages lässt einen bereits entstandenen Provisionsanspruch grundsätzlich unberührt. Gleiches gilt für eine nachträgliche Unwirksamkeit des Hauptvertrages, soweit diese nicht auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von MAST beruht.

6.6 Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, wird die Provision mit Abschluss des Hauptvertrages fällig und ist nach Rechnungslegung ohne Abzug zu zahlen. Abweichende Fälligkeitsregelungen, etwa eine Fälligkeit erst nach Eingang des Kaufpreises, können im Maklerauftrag oder in der Provisionsvereinbarung getroffen werden.

6.7 Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrages ohne Teilnahme von MAST, hat der Kunde MAST unverzüglich die für die Berechnung der Provision wesentlichen Inhalte des Hauptvertrages mitzuteilen und MAST auf Verlangen eine Kopie bzw. die hierfür wesentlichen Seiten des Hauptvertrages zu überlassen.

6.8 Schließen mehrere Personen gemeinsam einen Maklervertrag mit MAST, haften sie für den Provisionsanspruch von MAST als Gesamtschuldner.

7. Höhe und Berechnungsgrundlage der Provision

7.1 Die Höhe der von MAST beanspruchten Maklerprovision richtet sich nach der für das jeweilige Objekt oder den jeweiligen Maklerauftrag getroffenen Provisionsvereinbarung. Diese AGB enthalten keine allgemeinen Provisionssätze.

7.2 Die konkrete Provisionshöhe sowie die provisionspflichtige Vertragspartei werden insbesondere im Maklerauftrag, im Objektangebot, im Light-Exposé, in einer gesonderten Provisionsvereinbarung oder in einer sonstigen individuellen Vereinbarung mit dem Kunden festgelegt.

7.3 Je nach Mandat kann MAST ausschließlich vom Verkäufer bzw. Vermieter, ausschließlich vom Käufer bzw. Mieter oder – soweit rechtlich zulässig und ausdrücklich vereinbart – von beiden Vertragsparteien vergütet werden.

7.4 Wird ein Objekt gegenüber einem Interessenten ausdrücklich als provisionsfrei angeboten, entsteht gegenüber diesem Interessenten für den Abschluss des im jeweiligen Angebot bezeichneten Hauptvertrages kein Provisionsanspruch von MAST. Die Bezeichnung als provisionsfrei gilt ausschließlich für die jeweils so bezeichnete Vertragspartei; ein Provisionsanspruch von MAST gegenüber der anderen Vertragspartei aufgrund eines gesonderten Maklerauftrages bleibt unberührt.

7.5 Sämtliche angegebenen Provisionssätze verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.6 Ist eine Provision als Prozentsatz des Kaufpreises oder als Vielfaches der Monatsmiete vereinbart, gehören zur Berechnungsgrundlage auch alle sonstigen vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen, mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei Staffelmieten ist die Durchschnittsmiete der vereinbarten Laufzeit maßgeblich, soweit nichts anderes vereinbart ist.

7.7 Maßgeblich für Entstehung, Berechnung und Höhe der Provision ist vorrangig die für das konkrete Geschäft getroffene Vereinbarung. Die Regelungen dieser AGB gelten, soweit dort nichts Abweichendes bestimmt ist.

8. Doppeltätigkeit, Dritte und Gemeinschaftsgeschäfte

8.1 MAST ist berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragsteil des Hauptvertrages entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. MAST wird die Tätigkeit in diesem Fall pflichtgemäß ausüben.

8.2 MAST ist berechtigt, geeignete Dritte zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen einzuschalten, mit anderen Maklern oder Dienstleistern zusammenzuarbeiten und im Rahmen von Gemeinschaftsgeschäften Teile einer Provision an Dritte abzuführen.

9. Mitwirkungspflichten des Kunden

9.1 Der Kunde hat MAST alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen und MAST über wesentliche Änderungen unverzüglich zu informieren.

9.2 Ist ein Alleinauftrag vereinbart, verpflichtet sich der Kunde, während dessen Laufzeit keine weiteren Makler mit demselben Auftrag einzuschalten, soweit dies im jeweiligen Maklervertrag so vereinbart ist.

10. Gesetzlich erforderliche Objektinformationen

10.1 Der Auftraggeber stellt MAST die für die Vermarktung gesetzlich erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung. Hierzu gehört, soweit für die Vermarktung erforderlich, auch ein gültiger Energieausweis.

10.2 Überlässt der Auftraggeber MAST Unterlagen oder Informationen zur Veröffentlichung oder Vermarktung, bleibt er für deren Richtigkeit und Vollständigkeit sowie für die erforderlichen Rechte an den überlassenen Inhalten verantwortlich.

10.3 Wird MAST wegen vom Auftraggeber übermittelter unrichtiger oder unvollständiger Angaben, wegen vorenthaltener gesetzlich erforderlicher Informationen oder wegen der Verletzung von Rechten Dritter in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber MAST von den daraus resultierenden Ansprüchen, Kosten und Gebühren frei.

11. Kundenidentifikation und Geldwäscheprüfung

11.1 MAST ist nach den gesetzlichen Vorgaben zur Geldwäscheprävention insbesondere zur Identifikation von Kunden verpflichtet.

11.2 Der Kunde stellt MAST die hierfür erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung und teilt Änderungen, die sich im Verlauf der Geschäftsbeziehung ergeben, unverzüglich mit.

11.3 Kommt der Kunde seinen erforderlichen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann MAST den Auftrag außerordentlich beenden. Ein bereits entstandener Provisionsanspruch bleibt hiervon unberührt.

12. Datenschutz

12.1 Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verarbeitet, soweit dies für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

12.2 Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte, insbesondere an zur Vertragserfüllung eingesetzte Dienstleister oder Immobilienportale, erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung des Auftrages erforderlich ist und unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzvorgaben.

12.3 Ergänzende Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten und zu den Betroffenenrechten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von MAST: mastinvest.de/datenschutz/.

13. Haftung

13.1 MAST haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

13.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.

13.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Unberührt bleiben Ansprüche aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

13.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von MAST.

14. Gegenstandslosigkeit und Beendigung eines Auftrages

14.1 Wird ein MAST erteilter Auftrag gegenstandslos, hat der Auftraggeber MAST hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren.

14.2 Unterlässt der Auftraggeber diese Mitteilung, kann MAST Ersatz der sachlichen Aufwendungen verlangen, die nach Eintritt der Gegenstandslosigkeit in Ausübung des Auftrages noch entstanden sind. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.

15. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.1 Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15.2 Erfüllungsort für die von MAST zu erbringenden vertraglichen Leistungen ist, soweit nicht abweichend vereinbart, der Sitz von MAST.

15.3 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von MAST als Gerichtsstand vereinbart. Gleiches gilt, soweit gesetzlich zulässig, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

16. Teilunwirksamkeit

16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.